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Datum: Dezember 2011

Neue Gebührenordnung GOZ 2012

Seit Jahren wurde über eine neue private Gebührenordnung verhandelt.

Jetzt ging alles auf einmal ganz schnell: nach drei Entscheidungsrunden in Kabinett und Bundesrat soll die erst im September vorgestellte und Anfang November vom Bundesrat beschlossene neue Gebührenordnung per Kabinettsbeschluss vom 16.11.2011 zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Die Gebührenordnung selbst ist weder Grund zum Jubeln, noch zum Lamentieren.

Die Presseartikel, in denen zu lesen war, dass alles für den Patienten teurer werde, lassen wie so oft wichtige Punkte unberücksichtigt und beruhen z.T. auf unzutreffenden Milchmädchenrechnungen.

Allerdings – und das haben wir in vielen Patientengesprächen herausgehört – herrscht Unsicherheit darüber, wen die neue Gebührenordnung betrifft und ob es eine Übergangszeit gibt, z.B. für Behandlungspläne aus diesem Jahr.

Erstens betrifft die Gebührenordnung natürlich vollumfänglich alle Privatpatienten. Für bestimmte Teilbereiche, wie z.B. Zahnersatz und Zahnreinigung sind aber auch Kassenpatienten betroffen, da bereits seit Jahren alle etwas aufwendigeren Versorgungen über die private Gebührenordnung abgerechnet werden müssen.

Zweitens wird es KEINE Übergangsfrist geben! Das heißt, dass wir alle Leistungen, die ab dem 01.01.2012 erbracht werden, auch nach der neuen Gebührenordnung abrechnen müssen. Um unseren Patienten die damit verbundene Unsicherheit zu nehmen, haben wir uns überlegt, dass wir bei bestehenden Planungen aus 2011 auch bei Durchführung im Jahr 2012 die Gesamtkosten konstant halten. Es kann sein, dass sich Gebührenziffern und Wortlaute ändern, aber „unterm Strich“ gilt folgendes:

Wir hoffen hiermit unseren Teil dazu beizutragen, dass durch Zahnbehandlungen nicht zusätzlich Termindruck oder Unsicherheit bei Ihnen entsteht.