Kostenplanung bei Zahnersatz

Heil- und Kostenplan

Neuer Zahnersatz – was muß vor Beginn der Behandlung erledigt werden?

Erläuterungen zum HKP-Formular anhand des dargestellten Musters

Feld a: „Erklärung des Versicherten“
Mit seiner Unterschrift in diesem Feld bringt der Patient zum Ausdruck, dass er bei der aufgeführten Krankenkasse Mitglied ist. Er bestätigt, dass er von seinem Zahnarzt über Art, Umfang und Kosten der für ihn sinnvollen Versorgung mit Zahnersatz sowie eventueller Alternativen informiert worden ist.
Mit seiner Unterschrift erklärt der Patient zudem, dass er die Durchführung der im Formular aufgeführten Behandlung wünscht.

Feld 1: „I Befund des gesamten Gebisses / Behandlungsplan“
Dieses Feld ist vom Zahnarzt bzw. seiner Mitarbeiterin auszufüllen.

Jedem Zahn des menschlichen Gebisses ist eine bestimmte Zahl aus zwei Ziffern zugeordnet. Die erste Ziffer gibt Auskunft über die Lage des Zahnes im Mund (1= Oberkiefer rechts, 2 = Oberkiefer links, 3 = Unterkiefer links, 4 = Unterkiefer rechts). Die zweite Ziffer kennzeichnet die Lage des Zahnes in seiner Kieferhälfte. Dabei wird von vorne nach hinten durchgezählt (1 = mittlerer Schneidezahn, 8 = Weisheitszahn).

Über die unter „Erläuterungen Befund“ aufgeführten Kürzel wird in der mit „B“ (Befund) gekennzeichneten Zeile exakt Auskunft über die derzeitige Gebisssituation des Patienten gegeben.
Der derzeitige Gebisszustand berechtigt laut Kassenrichtlinien zur anteiligen Erstattung eines für diese Situation exakt festgelegten Zahnersatzes, welcher dem absolut „Notwendigen, Ausreichenden und Zweckmäßigen“ entspricht. Diese „Regelversorgung“ ist über die unter „Erläuterungen Behandlungsplanung“ aufgeführten Kürzel in der Zeile „R“ (Regelversorgung) dargestellt.

Da der Gesetzgeber bereits davon ausging, dass fast alle Patienten in ihrem eigenen Interesse einen hochwertigen Zahnersatz wünschen, der über die von der Krankenkasse anerkannte Minimalvariante hinausgeht, wurde auf dem Formular von Anfang an die Zeile „TP“ (Therapieplan) eingerichtet. Hier wird über die unter „Erläuterungen Behandlungsplan“ aufgeführten Kürzel dargestellt, welche Art von Zahnersatz tatsächlich angefertigt werden soll.

Feld 2: „II Befunde für Festzuschüsse“
Aus dem in der Zeile „B“ aufgeführten Gebisszustand ergibt sich die unter „R“ dargestellte Minimal- oder „Regelversorgung“. Diese ist Grundlage für die hier als anrechnungsfähig betrachteten „Festzuschüsse“.
Die Festzuschüsse berücksichtigen exakt nach Kassenrichtlinien festgelegte Leistungen, die zur Erstellung der vorgegebenen Regelversorgung erforderlich sind.

Feld 3: „III Kostenplanung“
Hier wird aufgelistet, wie hoch die Kosten für den tatsächlich herzustellenden, also dem im Behandlungsplan in der Zeile TP dargestellten Zahnersatz sind.
Die gesamten Behandlungskosten ergeben sich als Summe aus dem zahnärztlichen Honorar (Kassen- und Privatleistungen (BEMA und GOZ)) sowie der Kosten für Material und zahntechnisches Labor.

Feld 4: „IV Zuschussfestetzung“
Den unter II aufgeführten Festzuschüssen für die Minimalversorgung sind exakt bestimmte Geldbeträge zugeordnet.
Ist ein Bonusheft regelmäßig geführt, kann sich die Erstattung um bis zu 30% erhöhen.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die Ihre Krankenkasse auf Antrag genau prüfen wird, kann die Härtefallregelung gelten. Dem Härtefall wird der doppelte Festzuschuss gewährt.

In diesem Feld können Sie unter „vorläufige Summe“ entnehmen, wieviel die Krankenkasse bezahlen wird.
Unterschrift und Stempel in dem freien Feld zeigen die definitive Genehmigung des Plans und erlauben den Behandlungsbeginn.

Feld 5: „V Rechnungsbeträge“
Nach Eingliederung des Zahnersatzes und Ende der Behandlung wird der Heil- und Kostenplan abgerechnet.
Unter „Rechnungsbeträge“ werden die endgültigen Summen für zahnärztliches Kassen- (BEMA) und Privat- (GOZ) Honorar, sowie alle Material und Laborkosten aufgelistet.
Daraus ergibt sich die „Gesamtsumme“.

Feld b: „Gutachterlich befürwortet“
Ihre Krankenkasse kann vor der Genehmigung eines Heil- und Kostenplans verlangen, dass ein Gutachter Ihre Zähne und gegebenenfalls auch Röntgenaufnahmen in Augenschein nimmt und über die Richtigkeit der geplanten Versorgung entscheidet.

In den letzten Jahren hat die Anzahl dieser Begutachtungen bei Planungen mit mehr als 4 Zähnen stark zugenommen!
Sie bedeutet keinesfalls, dass ihrem Zahnarzt in der Planung ein Fehler unterlaufen ist, sondern zeigt ein im Vergleich zu früher deutlich höheres Kontrollbedürfnis seitens der Krankenkassen.

Welchen Zweck hat das HKP-Formular?

Das Formular »Heil- und Kostenplan« (HKP) enthält alle nach Kassenrichtlinien wichtigen Informationen über die geplante Behandlung.

Sehr gerne erläutern wir Ihnen ausführlich die in Ihrem Heil- und Kostenplan aufgeführten Positionen!
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Ihrerseits weitere Fragen bestehen.

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Heil- und Kostenplan als Muster